Allgemeine Geschäfts­beding­ungen

Die MoD Holding GmbH ist Betreiber der App Mobility-on-Demand und unter folgenden Kontaktdaten erreichbar

MoD Holding GmbH

Karolinenterrasse 6, 67434 Neustadt an der Weinstraße
Telefon: 06321 - 954 44 45
E-Mail: info@mobility-on-demand.com
Internet: www. mobility-on-demand.com
Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Stefan Rouwen
Registergericht: Amtsgericht Ludwigshafen HRB 7351

§1 Geltungsbereich der AGB

(1)  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten sowohl für die Nutzung der App Mobility-on-Demand sowie für jeden Beförderungsvertrag mit Mobility-on-Demand (nachfolgend „MoD“), der auf anderem Wege abgeschlossen wurde (zum Beispiel telefonisch, siehe §2). 

(2)  Im Rahmen eines Beförderungsvertrags kann ergänzend zum regulären ÖPNV-Angebot eine Beförderungsleistung ohne feststehende Abfahrtzeiten und feststehende Fahrtrouten in Anspruch genommen werden.  

(3)  Die Inanspruchnahme der MoD Mobilitätsdienstleistungen setzt den vorherigen Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages über die Erbringung der Mobilitätsdienstleistung („Beförderungsvertrag“) voraus. 

(4)  Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern oder Unternehmern (nachfolgend beide „Nutzer“ genannt). Zusätzliche oder widersprechende Vertragsbedingungen der Nutzer gelten nur, wenn die MoD Holding GmbH diese ausdrücklich schriftlich anerkannt hat. 

(5)  „Verbraucher“ ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. „Unternehmer“ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. 

(6)  Soweit die MoD Holding GmbH Nutzerdaten für Marketingzwecke erhebt, sorgt sie für die datenschutzkonforme Speicherung, Verarbeitung und Löschung der Daten. Weiteres hierzu finden Sie in den Datenschutzbestimmungen, welche in der App Mobility-on-Demand und im Web https://www.mobility-on-demand.com/datenschutz/ abgerufen werden können.

§2 Buchungsmöglichkeiten, Registrierung zur telefonischen Nutzung

(1)  Die Nutzung von MoD ist nur auf vorherige Bestellung des Nutzers möglich. Diese kann entweder durch die Mod App oder durch telefonische Bestellung erfolgen. 

(2)  Für die Buchung über die MoD App und die telefonische Buchung von MoD ist zuvor eine Registrierung und das Anlegen eines Nutzerkontos zwingend notwendig. Für die Nutzung der MoD-Services via Telefon ist zudem das Aufladen des Nutzerkontos mit einem ausreichenden Guthaben notwendig. 

(3)  Sowohl bei der Nutzung der MoD App als auch bei der telefonischen Registrierung besteht eine Verpflichtung zur Angabe wahrheitsgemäßer Personendaten. Der Nutzer ist für die Richtigkeit, Beschaffenheit und Integrität der gemachten Angaben verantwortlich. Die MoD Holding GmbH ist nicht zu Überprüfung der übermittelten Daten verpflichtet. 

Angegeben werden müssen dabei: 

  • der vollständige Name des Nutzers 
  • die vollständige Adresse 
  • eine gültige E-Mail-Adresse des Nutzers 
  • eine Mobilfunknummer des Nutzers  
  • sein Geburtsdatum sowie  
  • die korrekten Zahlungsdaten 

Erfolgt die Registrierung ohne Angabe der Zahlungsdaten oder werden die Zahlungsdaten später wieder gelöscht, können keine Beförderungsverträge abgeschlossen werden. 

(4)  Der Nutzer muss sich mit der Geltung dieser AGB einverstanden erklären.

§3 App-Nutzungsvertrag

(1)  Die MoD App steht zum Download kostenlos auf der jeweiligen Plattform (App Store, Google Play) zur Verfügung. Die Installation und Nutzung der MoD App kann auf einem internetfähigen mobilen Endgerät erfolgen, welches über ein Android-Betriebssystem oder iOS-Betriebssystem verfügen muss. Ein Zugang zum Internet wird von der MoD Holding GmbH nicht geschuldet. Der Nutzer trägt die bei Nutzung der MoD App anfallenden Telekommunikationskosten selbst. 

(2)  Als Nutzer kann sich nur registrieren, wer zum Zeitpunkt der Registrierung das 18. Lebensjahr vollendet hat oder über das Einverständnis einer zur Personensorge berechtigten Person verfügt.  

(3)  Nach erfolgtem Download der MoD App ist die Registrierung des Nutzers erforderlich. Die Registrierung erfolgt über die MoD App.  

(4)  Der Nutzer ist nicht berechtigt, einem Dritten den Zugang zu seinem Benutzerkonto zu gewähren. Sobald der Nutzer Kenntnis von einer missbräuchlichen Nutzung seines Benutzerkontos erhalten hat, muss er unverzüglich die MoD Holding GmbH darüber zu unterrichten. 

(5)  Nach Abschluss der Registrierung und Eröffnung des Benutzerkontos kommt zwischen der MoD Holding GmbH und dem Nutzer ein Vertrag („App-Nutzungsvertrag“) über die Nutzung der MoD App zustande. Mit Abschluss des Nutzungsvertrages erwirbt der Nutzer für die Dauer dieses Nutzungsvertrages das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung der MoD App. 

(6)  In der MoD App kann der Nutzer seine Angaben verwalten und jederzeit ändern. 

(7)  Die Einbindung des Kartenmaterials erfolgt teilweise über 

  • Google Maps, ein Dienst der Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA („Google“). Für die Nutzung dieses Drittdienstes gelten die <a href="http://www.google.com/intl/en/policies/terms">Nutzungsbedingungen von Google</a>. 
  • Apple Maps, ein Dienst der Apple Inc., 1 Apple Park Way, Cupertino, California, USA („Apple“). Für die Nutzung dieses Drittdienstes gelten die <a href="https://www.apple.com/legal/privacy/en-ww/">Nutzungsbedingungen von Apple</a>. 
  • MapBox, ein Dienst der MapBox Inc., 50 Beale St, Floor 9, San Francisco, California 94105 (“MapBox”). Für die Nutzung dieses Drittdienstes gelten deren Nutzungsbedingungen https://www.mapbox.com/legal/privacy 

§4 Kündigung App-Nutzungsvertrag/Deinstallation App Mobility-on-Demand

(1)  Der App-Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. 

(2)  Der App-Nutzungsvertrag kann vom Nutzer jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ordentlich gekündigt werden. Die Kündigung kann gegenüber der MoD Holding GmbH erklärt werden. Zur Abgabe der Kündigungserklärung genügt die Textform (z.B. als e-Mail). Die ordentliche Kündigung des App-Nutzungsvertrags hat die Sperrung des Benutzerkontos zur Folge. Eine Deinstallation der App Mobility-on-Demand erfolgt durch die Kündigung nicht. 

(3)  Der Nutzer kann die MoD App jederzeit deinstallieren. Sofern nur eine Deinstallation der MoD App erfolgt und nicht zusätzlich eine Kündigung des App-Nutzungsvertrags gem. Ziffer 4.2. erfolgt, besteht weiterhin der App-Nutzungsvertrag. Der Nutzer kann sich bei erneuter Installation der MoD App mit seinen registrierten Daten anmelden. Das vor der Neuinstallation existierende Guthaben bleibt im Benutzerkonto bestehen. 

(4)  Das Recht der MoD Holding GmbH zur außerordentlichen Kündigung des App-Nutzungsvertrags bleibt unberührt. 

(5)  Eine außerordentliche Kündigung hat die sofortige Sperrung des Benutzerkontos zur Folge. Bereits gebuchte Beförderungsverträge werden von der MoD Holding GmbH ebenfalls außerordentlich gekündigt. Näheres dazu ist unter §6 (4) dieser AGB geregelt.

§5 Zustandekommens eines kostenpflichtigen Beförderungsvertrags

(1)  Der Nutzer kann einzelne Beförderungsdienstleistungen anfragen, buchen und bezahlen. Dies ist ihm sowohl über die MoD App als auch telefonisch (nach vorheriger Registrierung und Anlegen eines Guthabens) möglich. Die Inanspruchnahme einer Beförderungsdienstleistung ist für den Nutzer kostenpflichtig. 

(2)  Zur Abfrage und Buchung einer Beförderungsdienstleistung muss der Nutzer Abfahrtsort, Zielort und die Anzahl der Fahrgäste sowie gegebenenfalls vorhandene Zeitfahrkarten in der App Mobility-on-Demand eingeben oder telefonisch übermitteln. Der Nutzer erhält sodann die mögliche Anzahl an buchbaren Fahrten angezeigt oder telefonisch übermittelt. Für jede einzelne buchbare Fahrt erhält der Nutzer Informationen zum Fahrer, dem Fahrzeug, der voraussichtlichen Fahrtzeit sowie der Höhe des Entgeltes. Die angegebene Fahrtzeit kann sich je nach Verkehrslage und Bündelung der Fahrt mit anderen Gästen verkürzen oder verlängern. 

(3)  Bei Nutzung der MoD App gibt der Kunde nach Auswahl einer angezeigten Fahrt gegenüber der MoD Holding GmbH durch Anklicken des Buttons „Fahrt buchen“ ein Angebot zur Schließung eines Beförderungsvertrages der ausgewählten Beförderungsdienstleistung ab. Vor dem Anklicken des Buttons „Fahrt buchen“ hat der Nutzer die Möglichkeit, alle gemachten Angaben zu ändern.  

Bei einer telefonischen Buchung gibt der Nutzer durch Übermittlung der gewünschten Zustiegszeit, des gewünschten Zustiegs-MoDstops sowie des gewünschten Ausstiegs-MoDstops ein Angebot zur Schließung eines Beförderungsvertrages der ausgewählten Beförderungsleistung ab.  

(4)  Der Nutzer erhält unmittelbar nach der vorgenommenen Buchung eine Bestätigung der Buchung in der MoD App angezeigt. In der Buchungsbestätigung sind für den Nutzer noch einmal zusammengefasst die Angaben zum Abfahrtsort, Abfahrtszeit und voraussichtliche Ankunftszeit ersichtlich. Mit Zugang der Buchungsbestätigung kommt zwischen dem Nutzer und der MoD Holding GmbH ein kostenpflichtiger Beförderungsvertrag zustande.  
 
Bei der telefonischen Buchung kommt zwischen dem Nutzer und der MoD Holding GmbH in dem Moment ein kostenpflichtiger Beförderungsvertrag zustande, in dem der Fahrtwunsch im System der MoD Holding GmbH eingebucht ist und dem Nutzer gegenüber bestätigt wurde.   

(5)  Der Nutzer kann in der MoD App einen automatischen Standorterkennungsdienst aktivieren. Bei Aktivierung des automatischen Standorterkennungsdienstes erkennt die App den Standort des Nutzers. 

(6)  Der jeweils aktuelle Standort des gebuchten Fahrzeugs und die tatsächliche Ankunftszeit am Abfahrtsstandpunkt ist über die MoD App einsehbar.

§6 Kündigung Beförderungsvertrag

(1)  Der Nutzer kann jeden geschlossenen Beförderungsvertrag für eine Ad-Hoc-Buchung bis zu 3 Minuten vor dem Fahrtantritt in der MoD App kündigen, indem er die Fahrt storniert. Im Falle einer Stornierung innerhalb dieses Zeitfensters entstehen für den Nutzer keine Kosten für die ursprünglich gebuchte Beförderungsleistung. 

(2)  Bei Stornierung einer Fahrt durch den Nutzer ab 3 Minuten vor Fahrtantritt entstehen für den Nutzer Kosten in Höhe des Grundpreises. 

(3)  Die MoD Holding GmbH kann einen Beförderungsvertrag jederzeit außerordentlich kündigen, wenn: 

  • der App Nutzungsvertrag aufgrund eines Verstoßes des Nutzers gekündigt wird. 
  • wenn die gebuchte Beförderungsleistung aufgrund einer Störung im Betriebsablauf oder aufgrund erhöhten Verkehrsaufkommens, nicht oder nur verspätet, durchgeführt werden kann.  
  • wenn der Nutzer oder Fahrgast vor Fahrtantritt oder während der Fahrt gegen die Verhaltensregeln (siehe § 9) verstößt. 

(4)  Im Falle einer außerordentlichen Kündigung des Beförderungsvertrages durch die MoD Holding GmbH wird der Nutzer davon unterrichtet.  Dem Nutzer wird dann für den Fall, in dem kein Fahrer seine Buchung in einem angemessenen Zeitraum durchführen kann, für einen Zeitraum von zehn Minuten in der Mod App die Information „Zuweisung nicht möglich“ angezeigt.  

(5)  Ein bereits geleisteter Fahrpreis wird im Falle des § 6 (1) zurückerstattet. Erfolgt die außerordentliche Kündigung des Beförderungsvertrages aufgrund eines Verstoßes gemäß § 6 (3)  findet keine Erstattung des Fahrpreises statt.

§7 Beförderung

(1)  Der Nutzer oder Fahrgast hat sich pünktlich zur angegebenen Anfahrtszeit am Abfahrtsort einzufinden. Bei nicht rechtzeitigem Erscheinen entfällt der Anspruch auf die Beförderungsleistung. Eine Erstattung des Fahrpreises findet nicht statt. 

(2)  Vor Fahrtantritt hat der Nutzer oder Fahrgast auf Verlangen des Fahrers die Buchungsbestätigung vorzulegen oder seinen Namen mitzuteilen. 

(3)  Die Mitnahme von Gepäck ist gestattet, sofern dadurch die Sicherheit der Fahrt nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht gefährdet und belästigt werden. Ein Anspruch auf die Mitnahme von Gepäck besteht nicht.  

4) Die Mitnahme von Tieren ist aus Hygienegründen sowie Rücksicht auf andere Nutzer oder Fahrgäste nicht gestattet. Ausnahme hiervon bilden registrierte Assistenz- oder Servicehunde, die jedoch vor Fahrtantritt anzumelden sind.   

(4)  Der Nutzer oder Fahrgast ist verpflichtet, sich vor Fahrtantritt anzuschnallen und bis zur Beendigung der Fahrt angeschnallt zu bleiben. 

§8 Buchung für Dritte

(1)  Sofern der Nutzer Buchungen für Dritte (nachfolgend Fahrgast oder Fahrgäste) vornimmt, hat er diese über diese AGB und deren Geltung in Kenntnis zu setzen. 

(2)  Der Nutzer kann Fahrten für Minderjährige und volljährige Geschäftsunfähige buchen, sofern er dessen Erziehungsberechtigter, Vormund oder Betreuer ist oder von einem Erziehungsberechtigten, Vormund oder Betreuer dazu die Zustimmung erhalten hat. Der Nutzer hat in einem solchen Fall die Beaufsichtigung des Minderjährigen oder volljährigen Geschäftsunfähigen sicherzustellen. Die MoD Holding GmbH, beziehungsweise deren Fahrpersonal, schließt ausdrücklich jegliche Aufsichtspflicht gegenüber minderjährigen oder geschäftsunfähigen volljährigen Fahrgästen.  

(3)  Vor der Vollendung des 6. Lebensjahres wird die Beförderung eines Minderjährigen nur in Begleitung einer Aufsichtsperson übernommen. 

(4)  Zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr wird die Beförderung eines Minderjährigen nur vorgenommen, wenn eine Aufsichtsperson diesen begleitet oder wenn der Minderjährige aufgrund seines Entwicklungsstandes und seines Reifegrades in der Lage ist, die Fahrt allein anzutreten sowie eine schriftliche Zustimmung des Erziehungsberechtigten oder Vormundes vor Fahrtbeginn vorliegt. Auf Nachfrage ist die schriftliche Zustimmung dem Fahrer vorzulegen. 

(5)  In den Fahrzeugen der MoD Holding GmbH besteht die allgemeine Pflicht zur Benutzung von Kindersitzen. Die Fahrzeuge sind deshalb mit je einer Sitzerhöhung ausgestattet. Aus Platzgründen kann die MoD Holding GmbH pro Fahrzeug nur eine Vorrichtung dieser Art zur Verfügung stellen. Nutzer dürfen davon unabhängig eigene Kindersitze oder Babyschalen verwenden.  

(6)  Die Beförderung eines volljährigen Geschäftsunfähigen wird nur vorgenommen, wenn eine Aufsichtsperson diesen begleitet, oder wenn der Geschäftsunfähige aufgrund seines Entwicklungsstandes und seines Reifegrades in der Lage ist, die Fahrt allein anzutreten sowie eine schriftliche Zustimmung des Betreuers vor Fahrtbeginn vorliegt. Auf Nachfrage ist die schriftliche Zustimmung dem Fahrer vorzulegen.

§9 Verhalten der Nutzer und Fahrgäste

(1)  Jeder Nutzer und Fahrgast haben sich so zu verhalten, dass die Sicherheit der Fahrt nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht bedrängt oder belästigt werden. Den Anweisungen des Fahrers ist Folge zu leisten und der Fahrer darf während der Fahrt nicht abgelenkt werden. 

(2)  Rauchen, Alkohol- oder Betäubungsmittelkonsum sowie der Verzehr von Lebensmitteln ist in den Fahrzeugen nicht gestattet. Grundsätzlich ausgenommen hiervon sind alkoholfreie Getränke in verschließbaren, kleineren Gefäßen (z.B. 0,5 Literflasche Mineralwasser). Im konkreten Einzelfall ist hier stets den Hinweisen der Fahrer Folge zu leisten.   

(3)  Das Abspielen von Musik oder Videos sowie die Aufnahme von Ton- und/oder Bildaufnahmen ist nicht gestattet. 

(4)  Die Beförderungspflicht seitens der MoD Holding GmbH erlischt, wenn Fahrgäste erkennbar stark alkoholisiert sind, unter dem Einfluss anderer Drogen stehen sollten oder randalieren.  

(5)  Jeder Nutzer oder Fahrgast hat sich respektvoll zu verhalten. Rassistische, sexistische, homophobe oder in sonstiger Form diskriminierende Äußerungen oder Handlungen sind nicht gestattet und können im konkreten Fall dazu führen, dass der Nutzer oder Fahrgast vor Erreichen des geplanten Ziel MoDstops das Fahrzeug verlassen muss.               

(6)  Wird gegen die Ziffern 9.1. bis 9.5 inklusive verstoßen, wird eine Beförderung nicht durchgeführt oder eine bereits begonnene Beförderung wird abgebrochen und der Nutzer oder Fahrgast wird aus dem Fahrzeug verwiesen. Der Fahrpreis wird nicht erstattet. 

(7)  Verschmutzungen des Fahrzeuginnenraums, die durch unangemessenes Verhalten des Fahrgasts entstehen (z.B. Erbrechen, Verschütten von verborgen ins Fahrzeug mitgebrachten Getränken, Urinieren, etc.), werden auf Kosten des Verursachers beseitigt. Die Holding GmbH stellt dem Verursacher hierfür pauschal je nach Schwere der Verschmutzung eine Summe i.H.v. mindestens 200,- € in Rechnung. Dabei werden zum einen die Kosten der Reinigung an sich zugrunde gelegt, zum anderen auch die Kosten, die durch die Ausfallzeit des betroffenen Fahrzeugs und Fahrer entstehen und weiterhin die Kosten für den Ausfall bereits gebuchter Fahrten (Stornierungen). Darüber hinaus werden die Aufwandskosten, um den Vorfall innerhalb der Belegschaft zu klären und zu dokumentieren, berücksichtigt und hinzugerechnet.

§10 Preise und Zahlungsbedingungen

(1)  Nutzer können jeden Fahrpreis grundsätzlich durch eine Anfrage in der MoD App unter Eingabe des gewünschten Startpunktes und Zielpunktes kostenfrei ermitteln. Bei telefonischen Anfragen wird der Fahrpreis durch einen Mitarbeiter der MoD Holding GmbH errechnet und dem Nutzer mitgeteilt.  

(2)  Sofern Nutzer im Besitz eines gültigen VRN-Tickets sind, wird dieses Ticket auf Basis des VRN-eTarifs angerechnet und der Fahrpreis für Mobility-on-Demand reduziert sich auf den sogenannten Qualitätszuschlag. Die Höhe des Qualitätszuschlages richtet sich nach der Entfernung zwischen den einzelnen MoDstops und ist in einer Qualitätszuschlagsmatrix hinterlegt. Der Qualitätszuschlag zwischen zwei MoDstops kann in der MoD App ermittelt werden, indem man unter den Einstellungen die Berücksichtigung des VRN-Tarifs aktiviert. Es gelten Zeitkarten, Mehrfahrtenkarten und Einzelfahrscheine jeglicher Art. Wenn man kein gültiges VRN-Ticket hat, aber im Besitz einer gültigen BahnCard ist, kann auch diese in der MoD App hinterlegt werden, so dass eine entsprechende Fahrpreisreduzierung greift. 

(3)  Seit Juli 2023 fährt Mobility on Demand in Teilen seiner Servicegebiete nach einer neuen Konzession, die auf §50 PBefG beruht. Zu dem regulären Fahrpreis von 2,20 Euro Grundpreis plus 0,59 Euro pro Kilometer, sind wir nach Konzession dazu verpflichtet, einen Buchungszuschlag zwischen einem und drei Euro zusätzlich zu erheben. Fahrten, die auf dieser Basis gebucht und durchgeführt werden, sind grundsätzlich von einer Rabattierung (z.B. durch VRN-Jahreskarte, Job-Ticket oder 49 Euro-Ticket) ausgeschlossen. 

(4)  Die MoD App berücksichtigt den VRN-eTarif inklusive der dort hinterlegten Vergünstigungen. Ein in der VRN-eTarif-App ermittelter Fahrpreis und der in der MoD App aufgerufene Fahrpreis unterscheiden sich genau um den Qualitätszuschlag multipliziert mit der Anzahl der Personen (maximal 4). Tarifänderungen beim VRN-eTarif durch den VRN werden schnellstmöglich in die MoD App integriert. Außerdem kann die-App grundsätzlich in Kombination mit der VRN-eTarif-App genutzt werden. Die Nutzung der VRN-eTarif-App stellt sicher, dass man innerhalb und auch über die Grenzen des Servicegebietes der MoD Holding GmbH hinaus immer direkt nach einer VRN-Tarifanpassung mit dem gültigen VRN-Tarif unterwegs ist. Bei Nutzung der VRN-eTarif-App wird über die MoD App grundsätzlich nur der Qualitätszuschlag pro beförderte Person in Rechnung gestellt. 

(5)  Das vor der Buchung für die ausgewählte Fahrt angezeigte, bzw. telefonisch übermittelte Entgelt enthält die Umsatzsteuer. Alle Entgelte für gebuchte Fahrten sind beim Abschluss der Buchung fällig. 

(6)  Wird die Fahrt nach Antritt vom Nutzer oder Fahrgast vorzeitig abgebrochen, findet keine Ermäßigung des geschuldeten Fahrpreises statt.

§11 Durchführung und Abwicklung der Zahlung

(1)  Der Nutzer hat die Möglichkeit, die Zahlung der Fahrentgelte entweder über das ausreichend aufgeladene Guthabenkonto oder über die in der MoD App hinterlegten Zahlarten Paypal und Kreditkarte (alle gängigen Anbieter wie MasterCard, VISA und AMEX) vorzunehmen.  

(2)  Nutzt der Kunde sein Guthabenkonto, muss dieses über ausreichend Guthaben verfügen. Die Aufladung des Guthabens kann dabei über: 

  • per Banküberweisung 
  • per Paypal 
  • per Kreditkarte  

erfolgen.  
 
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, ein zuvor im System erfassten Gutschein zur Aufladung des Guthabens einzulösen. Das aufgeladene Guthaben ist innerhalb des Benutzeraccounts gespeichert und bleibt dort bestehen, solange ein Nutzungsvertrag mit MoD besteht. 

(3)  Eine Rückerstattung des Guthabens vom MoD Guthabenkonto auf das Konto des Nutzers ist nur durch eine schriftliche Kündigung des Nutzungsvertrages möglich (siehe §4 (2)) 

(4)  Eine Weitergabe oder Übertragung des Guthabens auf andere Accounts oder Personen ist nicht möglich. 

(5)  Stripe Payments Europe – Die Abwicklung der Zahlung zur Aufladung des Guthabens erfolgt in Zusammenarbeit mit der Stripe Payments Europe, Ltd., c/o A&amp;l Goodbody, Ifsc, North Wall Quay, Dublin 1, Ireland (im Folgenden: “Stripe”), unter Geltung der Stripe-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter https://stripe.com/de/terms, an die der Verkäufer seine Zahlungsforderung abtritt. Stripe zieht den Rechnungsbetrag vom angegebenen Kreditkartenkonto oder Bankkonto des Kunden ein. Im Falle der Abtretung kann nur an Stripe mit schuldbefreiender Wirkung geleistet werden. Die Belastung der Kreditkarte erfolgt umgehend nach Absendung der Kundenbestellung im Online-Shop bzw. 2 Tage per SEPA-Lastschrift. Der Verkäufer bleibt auch bei Auswahl der Zahlungsart Kreditkartenzahlung, SEPA-Lastschrift, Giropay oder SOFORTÜBERWEISUNG über Stripe zuständig für allgemeine Kundenanfragen z.B. zur Ware, Lieferzeit, Versendung, Retouren, Reklamationen, Widerrufserklärungen und -zusendungen oder Gutschriften 

(7)  Paypal –Bei Zahlung per PayPal erfolgt die Zahlungsabwicklung über PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg, unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter www.paypal.com. Dies setzt u. a. voraus, dass der Kunde ein PayPal-Konto eröffnet bzw. bereits über ein solches Konto verfügt.

§12 Haftung Nutzer oder Fahrgast

Bei schuldhaften Verstößen gegen Pflichten aus dem Vertragsverhältnis oder gegen diese AGB ist der Nutzer oder Fahrgast verpflichtet, den hieraus entstandenen Schaden zu ersetzen.

§13 Haftung MoD Holding GmbH

(1)   Die MoD Holding GmbH haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, es sei denn, sie verstößt gegen wesentliche Vertragspflichten. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. 

(2)  Im Falle leichten Fahrlässigkeit ist die Haftung ausschließlich auf Schäden beschränkt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses üblicherweise vorhersehbar sind. Die Bestimmung in den vorstehenden Sätzen 1 bis 3 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, wenn Ansprüche direkt gegen diesen geltend gemacht werden. 

(3)  Verschweigen eines Mangels, wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit von Personen, die Haftung gemäß dem Produkthaftungsgesetz sowie dem Straßenverkehrsgesetz.

§14 Änderung AGB

Die MoD Holding GmbH ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen sowie aufgrund der Änderung höchstrichterlicher Rechtsprechung notwendig ist. Über eine Änderung wird der Nutzer unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse informiert. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Nutzer nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis gegenüber der MoD Holding GmbH in Schrift- oder Textform widerspricht.

§15 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.